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VSV droht Verbund und EVN mit Unterlassungsklagen

Autorenbild: NRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BANRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA

Vertragsklauseln zu Preiserhöhungen 2022 und 2023 sind gesetzwidrig!

Zwei überlebensgroße Manager schließen ein Abkommen, während die kleinen Leute machtlos zusehen müssen
Michael Strugl ist Vorstandsvorsitzender und CEO der VERBUND AG

Als qualifizierte Einrichtung nach der Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle (VRUN) ist es dem Verbraucherschutzverein nun möglich, selbstständig Unterlassungsklagen gegen Unternehmen einzubringen. Ziel solcher Klagen ist es, ein rechtswidriges Verhalten eines Unternehmens zu beenden, wenn dieses gegen die kollektiven Interessen von Verbrauchern gerichtet ist. Erste Unterlassungsklagen in Vorbereitung:

„Die ersten Unterlassungsklagen bereitet der VSV gegen die Energielieferanten Verbund und EVN vor. Beide Unternehmen wurden mit Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen zu jenen Klauseln konfrontiert, die den Preiserhöhungen 2022 und 2023 zugrunde lagen. Noch bis 27. Jänner 2025 haben die Unternehmen Zeit, Unterlassungserklärungen abzugeben, ansonsten wird der VSV die Unterlassungsklagen einbringen,“ kündigt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV an.


Verbraucherschutz will Rückerstattung illegaler Preiserhöhungen: Derweilen werden auch alle Kunden von Verbund und EVN eingeladen, dem VSV Beitrittserklärungen zur Rückerstattung (Abhilfeklage) der durch illegale Erhöhungen zu viel bezahlten Preise einzumelden.


„Jetzt, wo Strom- und Gaspreise auf den Märkten schon wieder erheblich ansteigen und eine neue Welle von Preiserhöhungen droht, will der VSV Klarheit schaffen, wie solche Erhöhungen NICHT weitergegeben werden dürfen,“

sagt Holzinger.


Nun warten die Verbraucherschützer noch den 27. Jänner 2025 ab, ob bis dahin Unterlassungserklärungen abgegeben werden und sich die Unternehmen zur Rückzahlung illegaler Preiserhöhungen verpflichten? Falls nicht, wird der VSV seine ersten beiden Unterlassungsklagen einbringen und die Energieversorger auf dem Rechtsweg dazu auffordern, ihren Kunden das zu viel bezahlte Entgelt zu erstatten.


Wer sein zu viel bezahltes Geld zurück haben möchte, kann sich jederzeit und völlig Kostenlos auf  www.verbraucherschutzverein.eu anmelden. Mehr erfahren: "VSV mit Sammelklage gegen VERBUND und EVN"

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