Mieterhöhungen 30 Jahre lang rückforderbar

Die Inflation belastet Verbraucher:innen an vielen Stellen gleichzeitig, nicht zuletzt wirkt sie sich auch auf die Mieten aus. In nahezu allen Mietverhältnissen wird die Miete regelmäßig erhöht, meist auf Grundlage von Wertsicherungsklauseln. Diese sind aber nicht selten gesetzwidrig formuliert.
Der VSV organisiert für betroffene Mieter:innen eine Sammelaktion, in der unrechtmäßige Mieterhöhungen zurückgefordert werden können - und das mit Erfolg.
Während zahlreiche Gerichtsverfahren noch anhängig sind, hat der erste Mieter in einem Musterprozess des Verbraucherschutzverein bereits ein Urteil erzielt - und zu 100% Recht bekommen!
Die Wertsicherungsklausel im Mietvertrag hätte dem Vermieter erlaubt, die Miete bereits zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses zu erhöhen. Auch wenn er das in der Praxis nicht getan hat macht allein die Möglichkeit die gesamte Wertsicherungsklausel und damit alle erfolgten Erhöhungen nichtig, so das Bezirksgericht Döbling.
„Besonders freut uns, dass nun auch bestätigt ist, dass Vermieter:innen nicht durch eine dreijährige Verjährungsfrist vor der Rückzahlung aller Erhöhungen geschützt sind“, so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
„Das Urteil folgt unserer Rechtsansicht, dass die Erhöhungen der letzten 30 Jahre rückerstattet werden müssen.“
Der Mieter hat im Ergebnis sämtliche Mieterhöhungen wieder zurück erhalten - zuzüglich Zinsen. Und auch in Zukunft muss er nur mehr die Miete bezahlen, die bei Abschluss des Mietvertrags vereinbart wurde.
Comments