Holzinger: OGH verneint Verantwortung der Republik im Skandal um schadhafte Verhütungsspiralen des Herstellers EUROGINE.

DEFEKTE SPIRALEN BEREITS LANGE BEKANNT
Mehrere Chargen von Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine leiden an einem Produktfehler: Materialermüdung lässt die Spiralen frühzeitig brechen und verursacht bei Frauen zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden.
Das ist seit dem Frühjahr 2018 durch eine Produktwarnung der spanischen Behörden bekannt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat jedoch bis Herbst 2020 zugesehen und keine Warnung veröffentlicht.
OGH NIMMT BUNDESAMT IN SCHUTZ
Entgegen der Rechtsansicht des OLG Wien hat der OGH die Revision des Verbraucherschutzverein VSV in einem von 5 Musterprozessen jedoch für unzulässig erachtet und daher zurückgewiesen. Der OGH vertrat darin nämlich die Ansicht, dass es Aufgabe der österreichischen Gynäkologinnen und Gynäkologen gewesen wäre, die Frauen zu warnen, und dass Eurogine und das BASG darauf vertrauen hätten dürfen. Der OGH hat sich auch dahin geäußert, dass er die Vorgangsweise des BASG als vertretbar erachte.
Aufgrund dieser negativen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat der Prozessfinanzierer dP erklärt, die Musterprozesse in Sachen Eurogine nicht weiter zu finanzieren. Die 5 Musterprozesse im Sinne der Amtshaftung gegenüber der Republik dürften demnach beendet werden.
„Ich bedauere diese Entscheidung des OGH sehr – hat man doch gesehen, dass bei über 2.000 betroffenen Frauen in Österreich die Warnkette durch die Gynäkologen alles andere als funktioniert hat. Sie haben allesamt nur aufgrund der Medienarbeit des VSV von der möglichen Gefährdung durch ihre Spirale erfahren. Wie man hier davon ausgehen kann, dass die Vorgangsweise des BASG, nämlich nicht öffentlich in aller Breite die betroffenen Frauen zu informieren, vertretbar gewesen sei, ist mir schleierhaft – die Realität beweist das Gegenteil!“,
so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Die betroffenen Frauen sieht sie durch die Republik im Stich gelassen.
VSV: ERFOLGE FÜR BETROFFENE IN EINZELKLAGEN
Unabhängig von der höchstgerichtlichen Entscheidung konnte der VSV für hunderte betroffene Frauen bis zu mehreren tausend Euro Schadenersatz erwirken. Jedoch nur in Fällen in denen Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben war. Der VSV empfiehlt daher den Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung. Am besten der maßgeschneiderten Verbraucherrechtsschutz von ARAG und VSV.
"Ich hoffe, dass wir den betroffenen Frauen durch den erfolgten Schadenersatz zu etwas Wiedergutmachung für die erlittenen Schmerzen und Ängste verhelfen konnten. Verhütung ist - so scheint es - Frauensache. Geht dabei etwas schief, lässt man die Frauen wieder im Stich. Eigentlich bezeichnend für eine massive gesellschaftliche Schieflage in unserem Land."
erklärt Holzinger abschließend.
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