Mit gewaltiger Verspätung ist das nun geschehen und eine Gesetzesänderung mit dem klingenden Namen "Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle" oder kurz VRUN revolutioniert den Zugang zum Recht für Verbraucher:innen.

Was bringt die Novelle für Verbraucher:innen?
Bisher waren klassische Sammelklagen lediglich einigen im Gesetz aufgezählten Einrichtungen vorbehalten. Alle anderen, so auch der VSV, warenauf die sogenannte „Sammelklage österreichischer Prägung“ angewiesen.
Eine komplizierte rechtliche Konstruktion, bei der Verbraucher:innen dem klagenden Verein erst ihre Ansprüche übertragen müssen.
In Zukunft wird das Dank VRUN nun wesentlich einfacher gehen: Die Novelle öffnet Verbandsklagen für alle anerkannten Einrichtungen.
Diese können dann Verbraucher:innen mit gleichen Ansprüchen einfach sammeln und gemeinsam einklagen; unbürokratisch, ohne großen Aufwand für die Betroffenen.
Außerdem ist es qualifizierten Einrichtungen möglich, Unterlassungsansprüche gegen Unternehmen selbständig einzuklagen, also etwa gegen unzulässige Vertragsklauseln vorgehen, die dann Verbraucher:innen gegenüber nicht mehr angewendet werden dürfen.
Verbraucherschutzverein im Anerkennungsverfahren
Der VSV befindet sich bereits im Anerkennungsverfahren als qualifizierte Einrichtung.
Aller Voraussicht nach wird demnächst also auch für VSV-Mitglieder eine verbesserte Möglichkeit bestehen, ihre berechtigten Ansprüche mit Verbandsklagen geltend zu machen.
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