Das Klima verändert sich. Umso wichtiger ist es, seine Rechte bei Schäden zu kennen.

Was tun, wenn das Festival ins Wasser fällt? FestivalveranstalterInnen und ihre BesucherInnen sind in der Regel dafür bekannt, einiges auszuhalten. Mit der richtigen Einstellung und "wärmenden" Getränken scheinen auch Dauerregen und knöcheltiefer Matsch nur die Wenigsten abzuschrecken. Sollte trotz bestem Willen einem eine Veranstaltung wetterbedingt abgesagt werden müssen, erhält man zumindest aber die Ticketpreise zurück. Per AGBs das Risiko höherer Gewalt auf die BesucherInnen abwälzen zu wollen, ist nämlich unzulässig. Keine Veranstaltung = Geld zurück!

Sturm im Wasserglas oder auf der Terrasse?
Wer stolze/e Besitzerin eines Balkons oder einer Terrasse ist - oder diese gar nur gemietet hat - sollte hin und wieder einen Blick darauf werfen. Wenn bei einem Sturm beispielsweise ungesicherte Möbel, Schäden verursachen, haftet nämlich deren Eigentümer. Was nicht niet- und nagelfest ist, sollte also zumindest Wetterfest verstaut sein. Gilt übrigens auch für Blumentöpfe!
Generell hat man als VersicherungsnehmerIn die Pflicht, alles zu unternehmen um, Schäden abzuwenden oder zumindest gering zu halten. Fahrlässiges Verhalten kann unter Umständen sogar zum Verlust der Deckung führen. Also lieber gleich draufschauen, dass Fenster geschlossen und Gegenstände gesichert sind. Ärger spart man sich damit auf jeden Fall.

Hochwasserinfos:
Auf der Website eHYD des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft können aktuelle Pegelstände abgerufen und die Hochwassersituation überwacht werden. Hochwasserwarnungen können hier eingesehen werden
Hochwasserhilfe:
Unter Österreich.gv.at sind alle wichtigen Informationen zur Hochwasserhilfe zusammengefasst.
Finanzielle Unterstützung im Ernstfall:
Ansprechpartner und zuständige Stellen können ebenfalls unter Österreich.gv.at abgerufen werden.
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