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OGH: Reiserücktritt auch mehr als sieben Tage vor Reiseantritt möglich

  • Autorenbild: Dr. Peter Kolba
    Dr. Peter Kolba
  • 5. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Mai

In der Regel beraten Verbraucherorganisationen Reisende so, dass ein kostenloser Rücktritt von der gebuchten Reise wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage durch Terror oder Krankheiten am Urlaubsort – im Lichte der Judikatur – erst rund 1 Woche vor Reiseantritt zulässig sei.


Das kann – etwa bei der Covid-Pandemie – aber auch anders sein:

Gerade nach dem Auftreten der COVID‑19‑Pandemie – so der OGH - entschieden sich viele grundsätzlich Reisewillige, (auf absehbare Zeit) gar nicht zu verreisen. Dies ist auch insofern verständlich, als Notsituationen aller Art erfahrungsgemäß am einfachsten am eigenen Lebensmittelpunkt bewältigt werden können, wo man die Landessprache spricht, am besten mit dem Gesundheitssystem und anderen Unterstützungseinrichtungen vertraut ist, und über ein soziales Netz verfügt, von dem man sich erforderlichenfalls auch informelle Hilfestellung erhoffen kann.




Der Kunde hat deshalb auch ein berechtigtes Interesse, über den oft nicht unbeträchtlichen Reisepreis rasch disponieren und ihn allenfalls zur Deckung anderer Bedürfnisse verwenden zu können. Daher kann auch ein früher kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag zulässig sein.


(OGH 4Ob189/24h)

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