OGH: Pauschale Netzzutrittsgebühren nicht zulässig.

Rückerstattung von Netzzutrittsgebühren Wer in den letzten Jahren eine PV-Anlage errichtete, um damit einerseits das Klima, vor allem aber sich selbst vor explodierenden Stromkosten zu schützen, hat jetzt gut lachen. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner Entscheidung (1 Ob 85/24t) darlegt, ist es unzulässig, für einen bereits bestehenden Stromanschluss erneut eine pauschale Netzzutrittsgebühr zu verrechnen. Zwar gingen mit der Stromeinspeisung auch zusätzliche Kosten auf Betreiberseite – etwa für den notwendigen Ausbau der Netze – diese sind, so der OGH, jedoch über das Netzbereitstellungsentgelt sowie das Netznutzungsentgelt vom Netzbetreiber selbst getragen werden.Betroffene PV-Anlagenbesitzer erhalten in diesen Tagen bereits Schreiben der Netzbetreiber, in denen sie über den zu erwartenden Rückzahlungsbetrag informiert werden. Ein großartiger Start ins neue Jahr für VerbraucherInnen und natürlich auch für das Klima.
Flughafen Wien klagte Basis der nun erfolgenden Rückzahlungen ist eine Klage des Flughafens Wien, gegen die Wiener Netze. Für den Anschluss Österreichs größter PV-Anlage mit rd. 16.000kW Leistung (vergleichbar mit etwa 1600 Anlagen auf Einfamilienhäusern) hatten die Wiener Netze dem Flughafen rd. eine Million Euro pauschales Netzzutrittsentgelt in Rechnung gestellt. Eine Summe, die es offensichtlich wert ist, darum zu streiten. Von der Entscheidung des OGH profitiert nun aber nicht nur die Flughafen Wien AG, sondern auch viele tausend Kleinanlagenbetreiber. (OGH 1 Ob 85/24t) Sie haben ein Anliegen oder fühlen sich als VerbraucherIn geschädigt? Der VSV berät Mitglieder gerne kostenlos zu allgemeinen Rechtsfragen. Jetzt Mitglied werden!
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