Viele neue Ökostromaktivist:innen vulgo private PV-Anlagen-betreiber:innen haben sich dazu entschieden ihren Überschussstrom zum Marktpreis an die OeMAG zu verkaufen. Der Grund: Faire Konditionen. Gezahlt wird, was der Markt hergibt = Marktpreis. Zumindest bis zum 1.1.2024

Seit der Novelle des Ökostromgesetzes (ÖSG 2012), orientiert sich der Einspeisepreis nicht mehr ausschließlich am Börsenpreis (EEX), sondern limitierend auch an den „Day-Ahead-Stundenpreisen“ des Spotmarktes.
Ergebnis: Der vergütete Preis fällt. Im März dieses Jahres sogar bis auf die gesetzliche Untergrenze von 60% Börsenpreis. Bei lediglich 5,77 Cent/kWh, hätte manch einer sein Geld wahrscheinlich lieber in der Garage statt am Dach geparkt. Amortisation: Adieu.
Aus Verbrauchersicht also wohl die Aufforderung auch noch die zweite Wange hinzuhalten. Ist man nämlich gezwungen Strom einzukaufen ging im März (mit Preisgarantie) nichts unter 13 Cent (Arbeitspreis) zzgl. Grundgebühren und Co.
Wir fragen uns deshalb:Was heißt hier Marktpreis??
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