+23% Gerichtsgebühren: Wenn Gerechtigkeit zur Frage des Geldes wird.
- Markus P. Vogtenhuber BA MA
- 28. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12false16 GMT+0000 (Coordinated Universal Time)

Mit 1. April 2025 tritt in Österreich eine Verordnung in Kraft, die den Zugang zum Recht für viele Bürgerinnen und Bürger drastisch erschweren wird: Eine Erhöhung der Gerichtsgebühren um 23 Prozent! Was sich zunächst wie eine verwaltungstechnische Randnotiz anhört, ist in Wahrheit ein weiterer Rückschritt für den Rechtsstaat. Denn wer sich sein Recht nicht leisten kann, bekommt es auch nicht. Punkt.
Österreich hat sich mit dem sogenannten Taxameterprinzip ein eigenartiges System geschaffen, das wenig mit Gerechtigkeit, aber viel mit Kostenoptimierung zu tun hat. Je länger ein Verfahren dauert, desto höher die Kosten. Der Rechtsstaat als Gebührenautomat – eine absurde Situation, die nun noch weiter verschärft wird.
Die aktuelle Gebührenerhöhung betrifft unter anderem Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren, Scheidungen, Firmen- und Grundbuchangelegenheiten. Kurz: All jene Verfahren, die den Alltag vieler Menschen berühren. Nicht betroffen sind hingegen Gebühren, die prozentuell von der Bemessungsgrundlage abhängen – was den Eindruck verstärkt, dass sich Gerechtigkeit in Österreich vor allem dann auszahlt, wenn sie teuer ist.
Zwar wurde im Zuge der Valorisierung auch die Einkommensgrenze für Gebührenbefreiungen angehoben – von 14.834 auf 18.251 Euro –, doch ändert das nichts am grundsätzlichen Problem: Die Justiz wird immer mehr zu einem Geschäft. Und Österreich spielt dabei europaweit in einer eigenen Liga. Laut dem Europarats-Bericht CEPEJ deckt das Land 117 % seines Justizbudgets durch Gerichtsgebühren – mehr als jedes andere Land in Europa. Österreich verdient mit der Justiz. Das ist keine effiziente Verwaltung – das ist eine Schande.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) warnt seit Jahren vor dieser Entwicklung. Der automatische Gebührenmechanismus – euphemistisch „Valorisierung“ genannt – wirkt wie ein verdeckter Steuerautomat: Alle zwei Jahre wird automatisch erhöht, mit Verweis auf Inflationsindizes, als handle es sich um Konsumgüter statt um ein Grundrecht.
Eine umfassende Reform des Gerichtsgebührensystems ist überfällig. Wer in einem Rechtsstaat lebt, darf nicht davor zurückschrecken müssen, diesen auch in Anspruch zu nehmen. Doch mit jeder weiteren Gebührenerhöhung wird das Recht immer mehr zur Ware – und Gerechtigkeit zu einem Privileg derer, die es sich leisten können.
Das Vertrauen in die Justiz wird nicht durch schöne Worte gestärkt, sondern durch Zugänglichkeit, Fairness und soziale Gerechtigkeit. Die aktuelle Gebührenpolitik führt in die entgegengesetzte Richtung. Wenn der Weg zum Gericht zum Luxusgut wird, verlieren wir das, was einen Rechtsstaat im Kern ausmacht.
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