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Gericht lässt VSV-Verbandsklage zu.

Autorenbild: NRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BANRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA

Die Legitimation zur Verbandsklage, nach §29 (1) KSchG, ermächtigt befugte Organisationen zu klagen, wenn im Umgang mit Verbraucher:innen unfaire Klauseln, irreführende Werbung und Verstöße gegen Gesetze vorliegen. Dem VSV wird sie aus politischen Gründen vorenthalten. Das könnte sich jetzt aber rasch ändern.

Ein Betrüger mit Kappe telefoniert und hat neben sich einen Stapel Geld liegen.
Das Landesgericht Klagenfurt anerkannte die Berechtigung des VSV Verbandsklagen zu führen.

Zur Führung von Verbandsklagen nach dem Konsumentenschutzgesetz sind befugt: die Wirtschaftskammer (WKO), Arbeiterkammer (AK), Landwirtschaftskammer (LK), der Landarbeiterkammertag, der ÖGB, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie der Österreichische Seniorenrat.


Dem Verbraucherschutzverein (VSV) blieb diese Berechtigung bisher verwehrt, unter  teils fadenscheinigen Begründungen und obwohl von den genannten Organisationen lediglich zwei, ihre Berechtigung auch tatsächlich wahrnehmen.


"Ein unwürdiger Versuch, alte sozialpartnerschaftliche Pfründe auf Kosten der Konsument:innen zu schützen"

meint dazu VSV-Gründer Dr. Peter Kolba.


Dennoch scheiterte der VSV bisher am Unwillen der Politik.

Eine parlamentarische Bürgerinitiative wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien "zur Kenntnis" genommen und damit schon im Ausschuss folgenlos "enderledigt".

Auch die verpflichtend in nationales Recht zu überführende EU-Richtlinie über Verbandsklagen (2020/1828) wird von ÖVP und Grünen konsequent auf die lange Bank geschoben.

Seit Ende 2022 ist die Bundesregierung hier säumig. Sogar Abmahnungen durch die Europäische Kommission werden in Kauf genommen und ignoriert.

Direktanwendung führte zum Erfolg. VSV ist qualifiziert Verbandsklagen zu führen.


Aufgrund dieses Versäumnisses war es dem Verbraucherschutzverein jedoch möglich in direkter Anwendung der EU-Richtlinie eine erste Verbandsklage einzubringen. Mit der Zulassung der Klage durch das Landesgericht Klagenfurt (Bild oben) wurde die Berechtigung des VSV zur Verbandsklage anerkannt.

"Die Zulassung unserer ersten Verbandsklage und die damit einhergehende Legitimierung als qualifizierte Einrichtung zeigt, dass die Blockade der Regierungsparteien völlig unberechtigt war und ist. Ich gehe davon aus, dass nun auch die Richtlinie bald in nationales Recht umgesetzt wird."

freut sich VSV-Obfrau Daniela Holzinger über die neuen Möglichkeiten Verbraucher:innenrechte wirksam einzufordern.


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