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VW muss zahlen. Dieselopfer erhält 19.400 €

  • Autorenbild: NRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA
    NRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA
  • 14. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. März

Kind ließt zweifelnd ein Dokument, das Regierungsprogramm
VSV Mitglied Rosa Kreider klagte den VW Konzern aufgrund der Abgasmanipulation an ihrem Audi A4 Bj. 2008. (Foto A4: Thomas Dörfer - Eigenes Werk, CC BY 3.0)

„Es ist mir eine Genugtuung, dass sie zahlen müssen“

19.400 Euro konnte eine österreichische Geschäftsfrau von VW als Schadenersatz für ihren manipulierten Diesel erstreiten. Rosa Kreider (Name geändert, Foto: KI) hatte mit Hilfe des Verbraucherschutzvereins (VSV) erst im Jahr 2020 wegen ihres abgasmanipulierten, zwölf  Jahre alten Audi A4 Quattro Turbodiesel geklagt. „Es ist mir eine Genugtuung, dass sie zahlen müssen“, sagt sie mit sichtlicher Freude.


Zuerst überwog die Wut. „Ich hab´ mich sehr darüber geärgert über dieses eiskalte Kalkül dieses Konzerns, Dieselautos aus reinem Profitdenken zu manipulieren“, erzählt die bisher leidenschaftliche Audi-Fahrerin. Doch der Weg zum Schadenersatz war steinig und führte über Deutschland.


Als ihre Rechtschutzversicherung (nach einem Wechsel) die Übernahme der Rechtskosten ablehnte,  scheute Frau Kreider davor zurück, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu klagen.

Zufällig erfuhr sie über eine gute Freundin von der Sammelaktion des VSV, bei der ein deutscher Prozessfinanzierer alle Prozesskosten und -risiken übernimmt. „Das war für mich ein toller Anreiz, es wenigstens zu versuchen.“ Es genügte, Mitglied beim VSV zu werden. Sie setzte zwar volles Vertrauen in den VSV, große Erwartungen hatte sie trotzdem nicht.

"Bei mir überwog die Wut, dass ein Konzern aus reinem Profitdenken heraus seine Fahrzeuge manipuliert. Durch die Mitgliedschaft im Verbraucherschutzverein, hatte ich die Möglichkeit mich dafür zu revanchieren! Ich wollte denen weh tun, die glauben auf Kosten der Umwelt schnelles Geld machen und ihre Kunden hintergehen zu können"

erklärt die Klägerin.


Im Juni 2022 wurde ihre Klage beim Landgericht in Braunschweig eingereicht, im Oktober 2023 entschied dieses Erstgericht zu ihren Gunsten. VW legte Berufung ein. Plötzlich, im Juli 2024, bot ihr VW einen Vergleich an: sie könne ihr Auto nicht zurückgeben und bekäme 2.900 Euro. „Da habe ich mir gedacht, das reize ich jetzt aus. Ich will die schädigen, weil sie solche Bluffer waren.“ Auch der erfolgreiche Vertrauensanwalt des VSV, Andrè Tittel, riet ihr davon ab, dieses mickrige Vergleichsangebot anzunehmen.


Ende September 2024 zog VW seine Berufung zurück. So wurde das Ersturteil rechtskräftig und Frau Kreider erhielt 19.400 Euro auf ihr Konto überwiesen - nach Abzug des Anteils für den Prozessfinanzierer, des Nutzungsentgelts für die gefahrenen Kilometer und inklusive Zinsen.

Zum Vergleich: ihren Audi hätte sie am Gebrauchtwagenmarkt nur mehr für rd. 10.000 Euro verkaufen können. Die Rückgabe bei einem österreichischen Audi-Händler klappte dann reibungslos.


Derzeit liebäugelt Frau Kreider damit, sich ein E-Auto zuzulegen. Audi oder der VW-Konzern insgesamt sind dabei keine Option mehr.

Diesel-Sammelklage: Das ist NEU!

  • Betroffen sind Österreicher:innen, die vor dem 25.9.2015 einen Diesel-VW (oder eine VW-Marke) mit dem Motor EA189 gekauft haben.


  • Der VSV war mit seinen Klagen gegen VW in Deutschland bislang erfolgreich. Alle Klageverfahren sind erledigt – NEU IST: jetzt geht es um einen Gesamtvergleich aller nicht anhängigen Fälle mit VW.


  • Man kann sich beim VSV noch bis April 2025 anschließen, um auch vom Vergleich profitieren zu können (Voraussetzung Mitgliedschaft im VSV 60€/Kalenderjahr). Ab April sind nur noch private Klagen auf eigenes Kostenrisiko möglich.


  • Schadenersatzzahlungen zwischen 5-15% vom Kaufpreis des Autos sind realistisch. 5% vom Kaufpreis als mindester Schadenersatz sind immer drin.


  • Es ist egal, ob das Auto schon verkauft ist, solange Sie Unterlagen zum Verkauf und den Kilometerstand bei Übergabe dokumentiert haben.


  • Der Autokauf sollte zwischen Jänner 2011 und August 2015 stattgefunden haben (Baujahre Jänner 2009 bis Jänner 2014).


  • Besonders bei wenig Nutzern, oder zB reinen Sommerautos können hohe Schadenersatzbeträge erwartet werden (zB. Cabrios wie VW EOS, Beetle Cabrio oder Golf Cabrio).

    ACHTUNG: Teilnahme an der Sammelaktion ist nur noch bis April 2025 möglich. Jetzt schnell sein: >Hier klicken zur Anmeldung<

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