BGHS Wien: BAWAG muss Kreditbearbeitungsentgelt zurückzahlen
- NRin a. D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA
- 10. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Juni
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS) hat in der Vergangenheit eine Reihe von Klagen abgewiesen; dazu sind Rechtsmittel anhängig.
Doch dann hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Grundsatzentscheidung gefällt:
In Prozent von der Kreditsumme vereinbarte Bearbeitungsgebühren ohne Obergrenzen überschreiten – bei kundenfeindlichster Auslegung – den wahren Aufwand der Bank wesentlich und sind daher gesetzwidrig und unwirksam.

Ob Kreditbearbeitungsgebühren egal welcher Höhe jedenfalls unwirksam sind, weil die abgegoltenen Arbeiten sowieso zur Durchführung des Kreditvertrages gehören, hat der OGH offengelassen. EIN BEISPIEL:
Nun hat sich die Rechtsansicht des BGHS gewandelt und es wurde in folgendem Fall die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr angeordnet:
Ein Kreditnehmer hatte im Jahr 2010 einen Konsumkredit über 47.000€ abgeschlossen und eine Bearbeitungsgebühr von 4 Prozent des Kreditbetrages in Höhe von 1.880€ bezahlt.
Das BGHS geht grundsätzlich nun davon aus, dass die Bearbeitungsgebühr eine Nebenleistung des Kreditvertrages darstellt und daher auf Missbrauch untersucht werden kann. Es lässt aber dahingestellt, ob damit jede Art von Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig wäre.
Für das BGHS ist eine Pauschalierung von Kreditbearbeitungsentgelten nach nationalem Recht zwar zulässig, allerdings dürfen damit die konkreten Kosten der Bank nicht grob überschritten werden.
Eine äußerst großzügige Berechnung des Stundenlohns eines Bankmitarbeiters (mit 100% Aufschlag Lohnnebenkosten und 100% Aufschlag Overheadkosten) in Höhe von rund 160€ ergibt bei einer Bearbeitungszeit von rund 3 Stunden einen realen Aufwand von rund 480€ auf Seiten der Bank. Ein Kreditbearbeitungsentgelt in Höhe von 1.880€ ist also unangemessen und die Klausel daher unwirksam. Als VSV hinterfragen wir zudem die Höhe des herangezogenen Stundensatzes vehement! So liegt der Stundensatz bei einem Bankangestellten vollversichert, ASVG, bei einem Jahres-Bruttogehalt (Dienstgeberkosten) von 89.000€ bei 58,70€ pro Stunde!
Die Bank muss nun das vereinnahmte Kreditbearbeitungsentgelt an den Kunden zurückzahlen, wobei nur für drei Jahre zurück 4% Zinsen aufgeschlagen werden dürfen.
(BGHS Wien 7 C 520/24g)
Comments