Abhilfeklage im VW-Dieselskandal: VSV kämpft für geschädigte Verbraucher
- Markus P. Vogtenhuber BA MA
- 14. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Der Verbraucherschutzverein (VSV) geht einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf um Gerechtigkeit für österreichische Autokäufer: Gemeinsam mit der BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH wurde nun eine Abhilfeklage gegen den Volkswagen-Konzern eingebracht. Im Fokus stehen Fahrzeuge mit dem berüchtigten Dieselmotor EA189, der in vielen Dieselmodellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda aus den Jahren 2008 bis 2015 verbaut wurde.
Letzte Chance für betroffene Verbraucher
Rund 300.000 betroffene Fahrzeugbesitzer in Österreich haben bislang keine Entschädigung erhalten – obwohl ihnen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal möglicherweise erhebliche Summen zustehen. Die aktuelle Klage bietet ihnen nun eine letzte Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen – ganz ohne Kostenrisiko. Die gesamte Klage ist durch eine Prozessfinanzierung abgesichert, sodass keine finanziellen Vorleistungen nötig sind.
„Wer diese risikolose Möglichkeit jetzt nicht ergreift, verzichtet bewusst auf Geld, das ihm zusteht – oder hat schlichtweg zu viel davon“,
so Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzverein VSV
Tatortreinigung im Dieselskandal – keine faulen Kompromisse
Im Gegensatz zu bisherigen Vergleichen mit unzureichenden Entschädigungen setzt die Abhilfeklage auf eine konsequente juristische Aufarbeitung.
„Wir verstehen uns in dieser Sache als Tatortreiniger“, betonen die Initiatoren. Ziel sei es, die volle Verantwortung des VW-Konzerns gegenüber österreichischen Verbrauchern klarzustellen – ohne Abschläge, ohne Deals.
Vorteile für alle Seiten
Die Abhilfeklage bringt klare Vorteile mit sich:
Verbrauchern wird ein einfacher und sicherer Weg geboten, zu ihrem Recht zu kommen.
Die Justiz wird durch die Bündelung der Verfahren entlastet.
Der VW-Konzern erhält die Möglichkeit, das Kapitel EA189 in Österreich endgültig abzuschließen.
Auf Basis des geschätzten durchschnittlichen Fahrzeugwertes von 25.000 Euro ergibt sich ein potenzieller Gesamtstreitwert von rund 1,2 Milliarden Euro. Diese Ansprüche drohen zu verjähren – rasches Handeln ist daher geboten.
Teilnahme in wenigen Minuten möglich
Die Anmeldung zur Abhilfeklage erfolgt online und ist in wenigen Minuten erledigt. Benötigt werden lediglich:
der Kaufvertrag des betroffenen Fahrzeugs
ein Identitätsnachweis (z. B. Pass oder Führerschein)
Auf der Website www.dieselanspruch.at kann mit einem VIN-Check sofort überprüft werden, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist. Wichtig: Die Klage umfasst nur Fahrzeuge mit dem EA189-Motor bis einschließlich Modelljahr 2015. Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA288 sind derzeit noch nicht erfasst – eine weitere Klage ist jedoch in Vorbereitung.
Jetzt anmelden und Ansprüche sichern
Verbraucher, die bisher keine rechtlichen Schritte im Dieselskandal gesetzt haben, sollten diese letzte Gelegenheit nicht ungenutzt lassen. Die Anmeldung zur Abhilfeklage ist schnell, digital und kostenfrei unter möglich:
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch direkt beim Verbraucherschutzverein unter:
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